Reise- und Zahlungsbedingungen der INTELI TOURS ®

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung wird der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Über die Annahme des Reisevertrages wird der Reisende durch die Übersendung der Reisebestätigung / Rechnung informiert. 

Der Reisevertrag mit INTELI TOURS ® kommt erst dann zustande, wenn der Reisende die Reise- und Zahlungsbedingungen von INTELI TOURS ® anerkannt hat, die ihm mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt werden. Die Anerkennung der Reise- und Zahlungsbedingungen von INTELI TOURS ® erfolgt durch Rücksendung eines dem Reisenden mit der Reisebestätigung / Rechnung ausgehändigten Bestätigungsformular

Mit dem Zugang der Bestätigung bei INTELI TOURS ® kommt der Reisevertrag endgültig zustande.

2. Zahlung

Die in der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung wird innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung fällig. 

Die Anzahlung beträgt 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 255,64 EURO pro Person. Die geleistete Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 

Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. 

Erfolgt die Reisebuchung weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung sofort fällig. Die vollständigen Reisunterlagen werden nach Erhalt des Reisepreises zugesandt.

3. Leistungen und Preisänderung

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von INTELI TOURS ® nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 

Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages entsprechend ihrer konkreten Auswirkung pro Person bzw. Mietobjekt zulässig, wenn die Preisänderung Folge der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ist. 

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. 

Eine Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetag erlangt werden. 

Eine Preiserhöhung hat INTELI TOURS ® dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären. 

Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos von der Reise zurücktreten. Er kann statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von INTELI TOURS ® verlangen, soweit INTELI TOURS ® in der Lage ist, eine solche Reise anzubieten. Eine solche Erklärung ist unverzüglich nach der Erklärung von INTELI TOURS ® über die Preiserhöhung um mehr als 5% gegenüber INTELI TOURS ® abzugeben. 

4. Rücktritt

Vor Reiseantritt ist ein Rücktritt des Reisenden jederzeit möglich. Die Erklärung des Rücktritts kann formfrei erfolgen. Dem Reisenden wird allerdings aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich und per Einschreiben zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann INTELI TOURS ® Stornogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr verlangen. 

Die Stornogebühren werden für Unterbringung (Hotel, Pension, Ferienwohnung) und Transport (An- und Abreise) getrennt aufgeführt und berechnet. Setzt sich die Reise aus unterschiedlichen Teilen zusammen, z. B. Flug und Unterbringung, müssen die einzelnen Stornogebühren dafür einzeln berechnet und dann addiert werden. 

Die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung einer Stornierung durch INTELI TOURS ® beträgt  25,67 EURO. Die Rücktrittsgebühren betragen in der Regel: 

ab dem 40. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50%, 
ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70%, 
ab 09. Tag vor Reisebeginn 100%, 

Flüge mit MALEV  (Hungarian Airlines) für Erwachsene 51,12 EURO, für Kinder 25,56 Euro. Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn kann der volle Reisepreis gefordert werden. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadenseintritts bleibt unberührt. 

Nach der Buchung der Reise sind Änderungen hinsichtlich des Reisetermin, des Reiseziels, des Reiseantrittsort, der Unterkunft oder der Beförderungsart grundsätzlich mit den gleichen Kosten verbunden wie bei einem Rücktritt durch den Reisenden. INTELI TOURS ® berechnet daher für die Umbuchung nach Abschluss des Reisevertrages die gleichen Kosten, die entstehen würden, wenn der Reisende zum Umbuchungsdatum von der Reise zurücktreten würde. Im Falle einer geringfügigen Änderung wird nur eine Gebühr von 12,78 EURO fällig.

Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt ihm eine dritte Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. INTELI TOURS ® kann dem Eintritt der dritten Person widersprechen, wenn diese nicht den besonderen Reiseerfordernissen genügt oder die Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen widerspricht. 

5. Haftung des Reisevermittlers

Eine Haftung für die Angaben in von INTELI TOURS ® abgegebenen aber nicht von INTELI TOURS ® herausgegebenen Prospekten wird nicht übernommen. INTELI TOURS ® haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung.

Die Haftung von INTELI TOURS ® für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch INTELI TOURS ® herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.

Die Haftung für deliktische Schadensansprüche ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch INTELI TOURS ® herbeigeführt wurde. 

Für den Fall, dass ein individueller Flug gebucht wurde, haftet INTELI TOURS ® nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung, soweit hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde. Insoweit ist INTELI TOURS ® nur als Vermittler tätig geworden. Dem Reisenden werden auf Wunsch die Beförderungsbedingungen des Beförderungsunternehmens zur Verfügung gestellt. Auf diese Beförderungsbedingungen wird insoweit Bezug genommen. 

Für die vermittelten Leistungen haftet allein der Leistungsträger. INTELI TOURS ® haftet daher nicht für Leistungsstörungen und der Folgen in Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen (Unterkunft, Hin- und Abtransport zum Reiseziel, Ausflüge, Veranstaltungen, Mietwagen etc.), die in den Reiseunterlagen ausdrücklich als solche gekennzeichnet worden sind. Dies gilt auch, wenn eine Person der Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt. 

6. Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von INTELI TOURS ® bedingt sind. INTELI TOURS ® steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, wie z.B. Impf- oder Einreisebestimmungen, die ihr bekannt sind oder die ihr unter Anwendung der im Verkehrt erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssen, zu unterrichten.

Der Reisende ist hierbei verpflichtet, ausdrücklich anzugeben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Reisende verpflichtet sich, notwendige Visa durch die diplomatische Vertretung zu beschaffen. 

7. Reisekostenrücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird von INTELI TOURS ® empfohlen. Die Buchung einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nur bis 10 Tage nach Zugang der Reisebestätigung und nur vor Reiseantritt möglich.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Kaufleute und für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Koblenz.

 

Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten